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Wasch- & Massagehandschuh

Ansprechpartner:

Rainer Merdonig
Tel.: +49 (0) 89 89399221
E-Mail: rainer.merdonig@t-online.de

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Wasch- und Massagehandschuh, insbesondere einen derartigen Handschuh mit einem Aufnahmefach für eine Seife oder ein oder mehrere Seifenstücke.

 

Stand der Technik

Wasch- und Massagehandschuhe oder auch Peelinghandschuhe sind hinlänglich bekannt. Es gibt sie in vielen Gestaltungen, zum Beispiel in Form einer Art Fäustling. Eine Seite des Handschuhs ist mit einem verhältnismäßig weichen Gewebe gebildet, die andere Seite, die Massageseite, ist aus grobem oder rauem Stoff oder Textil. Der Handschuh in der Art eines Fäustlings kann natürlich nicht an beiden Händen verwendet werden, wenn man sich damit die Haut massieren möchte. Je nachdem, wo die raue Massageseite ist, muss man sich mit der linken oder rechten Hand massieren, wobei eine vorzugsweise Auslegung auf die rechte Hand besteht.

 

Es gibt auch Versionen, bei denen statt einer Aufnahme für den Daumen lediglich ein Griffloch vorhanden ist. Ein Handschuh dieser Art sieht ungefähr aus wie ein Waschlappen und hat an zwei Stellen der Seitennaht eine nicht vernähte Stelle, wo man den Daumen durchsteckt. Dieser Handschuh ist an beiden Händen verwendbar, d.h. man kann an beiden Händen den Handschuh so anziehen, dass seine raue Massageseite oder seine glatte Seite an der Handinnenfläche liegt.

 

Diese Massage- oder Peelinghandschuhe haben sonst keine weitere Funktion.

 

Zusammenfassung der Erfindung

 

Es wäre nützlich und im Sinne der Gesundheitsvorsorge auch ratsam, über einen beim Duschen oder Baden zu verwendenden Handschuh zu verfügen, mit dem man sich nicht nur massieren, sondern über eine darin befindliche Seife auch einseifen kann. Erstaunlicherweise ist es im Stand der Technik bisher nicht nachgewiesen, einen Massage- oder Peeling-Handschuh mit einer solchen Zusatzfunktion zu versehen.

 

Die Erfindung betrifft einen Handschuh, umfassend einen ersten Flächenkörper und einen zweiten Flächenkörper, der im Wesentlichen zum ersten Flächenkörper kongruent ist, wobei die beiden Flächenkörper jeweils einen Außenrand aufweisen, an dem sie mindestens teilweise über eine linienförmige Verbindungsstelle miteinander verbunden sind und dadurch einen Aufnahmeraum für eine menschliche Hand bilden, wobei ein dritter Flächenkörper vorgesehen ist, der am ersten Flächenkörper oder zweiten Flächenkörper befestigt ist und einen weiteren Aufnahmeraum bildet.

 

Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsformen in Zusammenschau mit den beigefügten Zeichnungen näher erläutert.

 

Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen

Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handschuhs 1 in der Art eines Fäustlings mit Daumenbereichen. Er besteht im Wesentlichen aus zwei Flächenkörpern 1a, 1b, die über eine linienförmige Verbindungsstelle 3, beispielsweise eine Naht, miteinander verbunden sind. Der (dem Betrachter zugewandte) Flächenkörper 1a kann ein relativ weiches, maschenbesetztes Gewebe sein, während der am Handrücken liegende Flächenkörper 1b hier ein grobes Gewebe ist, das zu Massagezwecken dient. Der hintere Flächenkörper 1b ist teilweise sichtbar, indem an der mit H angedeuteten Hand die Fingerspitzen Richtung Handfläche gebeugt sind. Die Flächenkörper 1a, 1b bilden einen (nicht sichtbaren) Aufnahmeraum 5 für die Hand H.

 

Über eine Naht 2 ist am Flächenkörper 1a ein dritter Flächenkörper 1c befestigt. Die Naht 2 ist durch eine unterbrochene Linie 2 schematisch dargestellt und verläuft entlang drei Seiten des Flächenkörpers 1c, wie in Fig. 1 zu sehen ist. Dadurch ist ein Aufnahmeraum 7 gebildet, in den von der Seite des Handgelenks her eine Seife eingeschoben werden kann.

 

Fig. 2 zeigt eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handschuhs. Dieser ist in der Art eines Waschlappens gestaltet und hat keinen Daumenbereich, sondern zwei Daumenlöcher 4, von denen nur eines zu sehen ist. Man erkennt wieder den dritten Flächenkörper 1c und den Aufnahmeraum 7, der in Handgelenksnähe zum Einschieben eines oder mehrerer Seifenstücke offen ist. Vorzugsweise ist der erfindungsgemäße Handschuh 1 mit einer Aufhängelasche 11 versehen. Die anderen Merkmale des Handschuhs 1 entsprechen den aus Fig. 1 bekannten Merkmalen und werden nicht noch einmal beschrieben.

 

Fig. 3 zeigt ein Zusatzteil für beide Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Handschuhs. Hier ist der dritte Flächenkörper 1c in Richtung zum Handgelenkbereich durch ein Ansatzteil 9 erweitert. Dieses Ansatzteil 9 kann zum Beispiel mittels eines oder mehrerer Druckknöpfe 10 mit dem Flächenkörper 1a verbunden werden. Das Ansatzteil 9 ist einstückig mit dem dritten Flächenkörper 1c oder an diesem in beliebiger Wiese angebracht. Es dient dazu, ein Herausfallen von Seifenstücken zu verhindern. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn der erfindungsgemäße Handschuh 1 als Seifenspar-Handschuh eingesetzt wird. Man füllt ein oder mehrere Seifenstücke in den Aufnahmeraum 7 ein und verschließt ihn mittels der Druckknöpfe 10. Auch ein Klettband bietet sich hier an. Vor allen Dingen beim ersten Befüllen des Aufnahmeraums 7 mit Seifenstücken haben diese noch keinen Zusammenhalt und würden leicht herausfallen, was durch das Schließen des Aufnahmeraums 7 durch das Ansatzteil 9 verhindert wird.

 

In Bezug auf die Figuren 1-3 kann der dritte Flächenkörper 1c auf der Außen- oder Innenseite der Flächenkörper 1a oder 1b angebracht sein. Im Übrigen ist es keine Option, zur Verwertung von Seifenresten diese einfach so in den (wie auch immer gearteten) Handschuh einzufüllen. Nach Aussage mehrerer Testbenutzer wird bei Gebrauch eines solchen Handschuhs das matschige Gefühl an den Händen als unangenehm empfunden.

 

Mit dem erfindungsgemäßen Handschuh 1 hat man ein mehrfunktionales, nützliches Utensil an der Hand. Zum einen kann man damit Seifenreste optimal verwerten, und das lästige Problem, dass glitschige Seifenstücke aus der Hand gleiten, ist auch beseitigt. Nebenbei tut man etwas für seine Gesundheit, wenn man die raue Massageseite des Handschuhs regelmäßig verwendet.

 

Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung gleich wirkenden Ausführungsformen. Ferner ist die Erfindung auch nicht auf die speziell beschriebenen Merkmalskombinationen beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein.

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